Wir schützen was Ihnen wichtig ist

Ihr Datenschutz

in guten Händen.

Mit der Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) am 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Nationale Regelungen, wie etwa das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) oder das Telemediengesetz (TMG), finden durch fast 70 Öffnungsklauseln in der DSGVO weiterhin ihre Anwendung. Aus diesem Grund sind auch weiterhin nationale Regelungen zu beachten, wo die EU-DSGVO diesen Spielraum erlaubt. In jedem Falle gilt:

 

 

Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt mehr, denn die Bußgelder wurden drastisch erhöht. Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten, mit denen sich Unternehmen zum neuen Datenschutzrecht beschäftigen müssen. Aber seien Sie bitte nachsichtig, das Thema Datenschutz und IT Sicherheit ist sehr umfangreich, weshalb wir um ein persönliches Kennenlernen nicht umher kommen!

Ein Datenschutzbeauftragter

 für Ihr Unternehmen?

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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Vereinfacht gesprochen: Geregelt in der EU-DSGVO, jedes Unternehmen die in ihrer Kerntätigkeit umfangreichen Verarbeitungen besonderer Kategorien, z.B. Gesundheitsdaten umfassen. Nach BDSG-Neu, Unternehmen  die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Definition automatisiert, die Verarbeitung findet unter Einsatz von technischen Hilfsmittel statt (z.B. Tablets, Computer, etc…), oder eine nichtautomatisierte Verarbeitung (z.B. Karteikartensystem, etc..) bei strukturierter Sammlung von personenbezogenen Daten (Art. 4, Abs. 6 DSGVO).

Warum brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen im Datenschutz zu erfüllen. Denn die Gesetzgeber verpflichten Unternehmen unter der EU-DSGVO und BDSG-Neu dazu, ihre eigene Datenschutzkonformität nicht nur punktuell sondern strukturell nachzuweisen. Wir helfen Ihnen dabei, die Datenschutz-Anforderungen in die betriebliche Praxis einzugliedern.

Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten?

Grundsätzlich soll ein Datenschutzbeauftragter in öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen dafür Sorge tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden.

Dieser fungiert als eingesetztes unabhängiges Kontrollorgan, hierbei werden Arbeitsabläufe geprüft, um den Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten. Durch Beratung, Unterrichtung der Geschäftsführung und Mitarbeiter, sollen Betriebsinterne Abläufe und Maßnahmen installiert werden, die Regelverstöße geltender Vorgaben verhindern. Zugleich gilt er auch als Anlaufstelle bei Anfragen der Aufsichtsbehörden und Betroffenen. Um den ständigen Wandel durch Technik und neuen Prozessabläufen gerecht zu werden, ist ein regelmäßiges evaluieren mit der Geschäftsführung unabdingbar, um weitere Maßnahmen Datenschutzrechtlich umzusetzen.

Was kostet mein Unternehmen ein externer Datenschutzbeauftragter?

Im bundesweiten Raum übernehmen wir gerne in Ihrem Unternehmen die Datenschutzbeauftragung.

Im Zuge einer Erstimplementierung lernen wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, erfassen mit Ihnen gemeinsam die Ist – Situation im Bereich Datenschutz, formell wie auch strukturell und erstellen individuell für Ihr Unternehmen eine Handlungsanweisung mit den wichtigsten Themen.

Darüber hinaus können Sie uns zu Ihrem externen DSB bestellen (Meldung an die zuständige Behörde – wir sind Ihr DSB).
Die Abrechnung der Bestellung erfolgt über eine geringe monatliche Pauschale und die tatsächlich angefallenen Stunden. Zu unserem erweiterten Leistungsangebot für Sie gehört:

  • Weiterbildung im Bereich Datenschutz / Informationssicherheit
  • Nutzung unseres Kundenportals mit Bereitstellung div. Unterlagen / Formulare
  • Telefonische Hilfestellung bei geringen Beratungsanfragen
  • Übernahme der gesetzlichen Beauftragung für den Datenschutz (Meldung an die zuständige Behörde)

Vor Ort Schulungen für Mitarbeiter oder Führungskräfte, IT Sicherheitscheck. Auch hier können wir Ihnen helfen.
Rufen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

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Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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